Salü zämu,
langsam jährt sich die Übernahme meines Fahrzeugs und im Cockpit-Display werden schon fleißig die Tage bis zum fälligen Service runtergezählt. Gibt es im Hinblick auf die Erhaltung der diversen Garantieansprüche eigentlich eine Karenzzeit, innerhalb derer die Wartung nach Fälligkeit durchgeführt werden muß? Im meinem Fall wäre es nämlich durchaus geschickt, noch ein paar Wochen zu warten, um gleich die Winterreifen mit machen zu lassen. Wenn mir aber dadurch die Garantie (habe das Sorgenfreipaket) flöten ginge, wäre das natürlich eher nicht so sinnvoll.
Danke und liebe Grüße,
Oliver