So stand es Stand 07.07.22 in meiner Kalkulation zum Leasing drin, man achte auf das *
Genauso sieht es bei mir auch aus.
So stand es Stand 07.07.22 in meiner Kalkulation zum Leasing drin, man achte auf das *
Genauso sieht es bei mir auch aus.
👍 Und auch ohne diesen Zusatz klappt es. Die sind ja nicht blöd beim BAFA.
Solange der Nachlass gleich oder mehr als der Herstelleranteil ist, passt das.
Andere Frage ähnlicher Zusammenhang.
Wann habt ihr beim Autohaus die 6.000 Euro Sonderzahlung geleistet? Bei der Abholung? Im Vorfeld? Habt ihr hierzu noch eine Rechnung vom Autohaus gekriegt oder habt ihr das Geld einfach so überwiesen?
Ans Autohaus überwiesen sobald der Wagen auf dem Hof dort stand. Zusätzlich noch die Kosten der Überführung. Es kam eine Rechnung mit einem Bezahllink.
Andere Frage ähnlicher Zusammenhang.
Wann habt ihr beim Autohaus die 6.000 Euro Sonderzahlung geleistet? Bei der Abholung? Im Vorfeld? Habt ihr hierzu noch eine Rechnung vom Autohaus gekriegt oder habt ihr das Geld einfach so überwiesen?
Am Vorabend der Abholung überwiesen. Da kam auch die Rechnungskopie per Mail. Dem Händler hat ein Überweisungsbeleg gereicht. Hätte aber auch Sofortüberweisung vor Ort akzeptiert wenn ich ihm ein Screenshot per Mail geschickt hätte. Waren da sehr unkompliziert. Einfach mal mit deinem Verkäufer sprechen wie er sich die Bezahlung wünscht
Ich kenne es so dass der Brief erst rausgeschickt wird, wenn die Sonderzahlung geleistet ist. Bei meinem Händler war man aber dahingehend entspannt bzw. die haben noch noch kein Geld vermisst.
So kenne ich das auch: Bezahlen durch Überweisung und wenn der Kaufpreis gutgeschrieben ist, verschickt der Händler den Brief. So ist jeder auf der sicheren Seite.
Und wenn der Händler in der Zwischenzeit Insolvenz anmeldet? Bin ein großer Freund der Sofortüberweisung bei der Abholung. Wenn der Händler Angst hat bzgl. dem Brief, dann soll er den Wagen halt selber anmelden
Übrigens ist der Besitzer des Fahrzeugbriefes nicht der Eigentümer.
Bis jetzt hatte ich immer den Brief vor der Bezahlung erhalten. Anders gehts ja auch nicht wegen der Anmeldung. Bei der Abholung bezahlt und ne anständige Rechnung erhalten wo mir auch die vollständige Zahlung quittiert wurde.
So ist jeder auf der sicheren Seite.
Einer hat das Auto, der andere den Brief und das Geld. Wenn es Probleme gibt, wird es für den Händler nicht einfach sein, das bezahlte Fahrzeug zurückzufordern bzw. den Brief einzubehalten. Er müsste ja dann nachweisen, dass das Fahrzeug nicht bezahlt ist.
Streit ist bei solchen Dingen natürlich immer schlecht - Geld verdienen im Zweifelsfall nur die Anwälte.