in den entsprechenden Youtube Kanälen wird immer wieder berichtet das die Dashcamaufnahme zur Klärung des Unfallgeschehens herangezogen wird. Damit sind schon einige Beschuldigte frei gesprochen worden. Wenn das kein Argument für eine Dashcam ist...
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Wird sie mittlerweile in den meisten Fällen.
Deswegen finde ich das o. g. Bußgeld auch ziemlich Janus-resk
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Das ist ja das Absurde: auf gesetzeswidrige Art erlangte "Beweismittel" werden bei Gericht zugelassen. Das wird der Polizei verwehrt, aber bei den Hobby-Filmern ist es OK?
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Also, die Aufnahmen wären vor Gericht zu verwenden gewesen. Trotzdem ist der Besitz meinst strafbar.
Ein weiteres Beispiel: habe schon mehrfach Video Material meiner Überwachungskameras auf meinem Grundstück zur Polizei übergeben um diverse Einbrecher in der Nachbarschaft überführen zu können. Das ist nie ein Problem gewesen.
Der Fahrer einer Spedition war auch fest der Meinung das nicht er es war der gerade meinen Zaunpfeiler umgefahren hat. Mit dem Fingerzeig auf die Kamera war er plötzlich bereit mir seinen Ausweis vorzulegen und eine Schuldanerkenntnis zu unterschreiben.
Nach der Aktion aus #25 habe ich vorgeschriebene Beschilderung angebracht und die Speicherung auf 72h begrenzt.
Und wer meint Oberlehrerhaft den Finger zu erheben der sollte mal drüber nachdenken ob er sicher ist niemals fremde Personen auf seinen Fotos zu haben.
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Ist ja auch nicht generell verboten. Urlaubsfotos/videos sind ohne Probleme mit fremden Personen bspw. vor einer Sehenswürdigkeit möglich. Ebenso z.B. Kameraaufnahmen eines Fernsehsenders in der Fußgängerzone. Dort muss auch nicht jeder gefragt werden der vorbei läuft.
Wenn man sich in der Öffentlichkeit bewegt, dann muss man damit rechnen auch mal aufgezeichnet zu werden. Entscheidend ist, dass man sich eben in einer größeren Masse von Menschen bewegt. Ein gezieltes „ins Gesicht“ filmen ist natürlich wieder ne andere Nummer.
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Ist ja auch nicht generell verboten. Urlaubsfotos/videos sind ohne Probleme mit fremden Personen bspw. vor einer Sehenswürdigkeit möglich. Ebenso z.B. Kameraaufnahmen eines Fernsehsenders in der Fußgängerzone. Dort muss auch nicht jeder gefragt werden der vorbei läuft.
Wenn man sich in der Öffentlichkeit bewegt, dann muss man damit rechnen auch mal aufgezeichnet zu werden. Entscheidend ist, dass man sich eben in einer größeren Masse von Menschen bewegt. Ein gezieltes „ins Gesicht“ filmen ist natürlich wieder ne andere Nummer.
Ich glaube in der "Rechtssprechung" geht es ja aber um Anlass lose Daueraufzeichnung. Da ist das Urlaubsfoto, kein "Anlasslos" sondern eben das Urlaubsfoto etc.
Grundsätzlich halte ich aber von den 30 Sekunden PreRecording nichts, einiges Dinge passieren ja auch OHNE den G Sensor auszulösen. Und immer nen Knopf drücken oder was sagen ist doch nervig.Ich verstehe nicht, warum das Aufzeichnen und vielleicht spätere Überschreiben, nach 24 Stunden oder so nicht erlaubt ist. Nur bei der Verwertung oder Veröffentlichung müsste dann genau geschaut werden.
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Vor Gericht ist es halt so, dass ein kleineres Vergehen (falsche oder unerlaubte Dashcam) nicht geahndet wird wenn es zur Aufklärung eines grösseren Vergehens (Unfall) oder einer Straftat führt.
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Vor Gericht ist es halt so, dass ein kleineres Vergehen (falsche oder unerlaubte Dashcam) nicht geahndet wird wenn es zur Aufklärung eines grösseren Vergehens (Unfall) oder einer Straftat führt.
Dem ist definitiv nicht so. DSGVO ist sowieso nie ein kleines Vergehen in Deutschland.
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DSGVO ist sowieso nie ein kleines Vergehen in Deutschland.
Es sei denn, man heißt Tesla. Oder Microsoft.
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Frage wegen der Montage, wo habt ihr diese bei euch montiert?
Die DashCam habe ich schon nur das Auto kommt im Mai.
Mir geht es darum dass ich die Kabel direkt bei Anlieferung von der Werkstatt montieren lassen möchte (Front+Heck-Cam).
Und dem Werkstatt-Team die Position gleich mit angeben möchte.
Ein paar Bilder wie ihr es gemacht habt wäre für mich hilfreich.
Danke