Ein Splitting macht systemtechnisch keinen Sinn denn dann stellt sich die Frage, wo hört eurer Ansicht nach das Recht von Renault auf, den privaten Datenkanal zu nutzen und wo beginnt ihre Verantwortung. Geschweige von der Erhöhung der Komplexität in der Konnektivität und Verarbeitung.
Die Grenze ist eigentlich klar definiert, da die Unterscheidung bei Orange auch funktioniert. Die Vernetzten Services werden nicht auf das gebuchte Datenvolumen von Orange angerechnet. Grundsätzlich geht es um zusätzlich installierte Apps aus dem App Store, sowie Musikstreaming. Alles andere ist inklusive (also der Google Kram, die App Anbindung etc.).
Die gleiche Unterscheidung wäre auch beim Smartphone Hotspot wünschenswert, aber technisch ist es wie erwähnt richtig, das dann zwei verschiedene Verbindungen genutzt werden müssten. Bei Orange nicht.