Moin,
wie ist die aktuelle Regelung wenn’s um Reparaturen und Gewährleistungsansprüche geht.
Mein AH ist 300Km entfernt. Gillt die Regelung noch das ab 200km ein beliebiges VertragsAH das auch ausführen kann und darf ?
Habe in den letzen 28Jahren noch kein Auto gekauft wo irgendwo nachgebessert werden musste.
Danke für eure Hinweise.