Nicht mehr lange.
nur bei Neufahrzeugen dann.
Nicht mehr lange.
nur bei Neufahrzeugen dann.
Alles anzeigenMag schon sein, dass es nervt. Das werden die Hersteller (Bzw. Händler) auch zu hören bekommen und dadurch angespornt sein nachzubessern.
Übrigens, die Trefferquote hier in meiner Gegend liegt gefühlt bei eher 90% auf meinen regulären Routen. Ich kann also nicht jammern.
Der Sicherheitsgurt wurde auch irgendwann zur Pflicht und piepst heute bei Nichtverwendung. Was hat man geschimpft und gesagt, das Gepiepse lasse ich gleich abklemmen oder wegkodieren.
Ja, die Erkennungsrate der erlaubten Höchstgeschwindigkeit hat Luft nach oben und es kann ja wie du schreibst im Bedarfsfall abgedreht werden. Auch das wird sich einschleifen bei den diversen Implementierungen der Hersteller.
An sich musst du dir es ja eher so vorstellen, als würdest du den Gurt anlegen und bei 10-30% der Fälle würde dann das Auto einfach irgendwann anfangen zu piepen, dass du den Gurt nicht angelegt hättest.
Zu meinem Erstaunen hat das Auto Heute z.B. das Baustellenende mit "freier Fahrt" gesehen. sonst kann ich immer die nächsten 15km Autobahn, inklusive Autobahnwechsel fahren und des Auto zeigt mir immer weiter die Geschwindigkeit von der Baustelle an. Trotz teilweise Geschwindigkeitsaufhebungen auf der anderen Autobahn von einer Baustelle die da endet wo ich auffahre.
Auf dem Rückweg in einer Baustelle erkennt er zwar die 60 km/h der Baustelle, aber keins der 80er Schilder danach. Dafür springt es einfach irgendwann in der Mitte der Baustelle und ohne Schild auf 80 km/h.
Bei meinem Arbeitsweg würde das Auto aktuell bei ca. 30-50% der gesamten Fahrstrecke piepen.
foxb3b3 Danke, stimmt der Vergleich mit dem Gurtwarner hinkt. Ich wollte damit nur zum Ausdruck bringen, dass Neuerungen oft mit Ablehnung begegnet werden.
Ja, die Systeme sind aktuell noch überfordert und ich hoffe auf bessere Qualität der Erkennungsrate in der Zukunft.
Und hier noch was zum Nachlesen zum ISA:
EU-Speedlimiter ab 2022: Die wichtigsten Antworten | AUTO MOTOR UND SPORT
... der Fahrer ist zu jeder Zeit verantwortlich, das aktuelle Tempolimit zu beachten und einzuhalten.
Beim gegenwärtigen Stand der Beschilderung und der Technik im Fahrzeug ist ISA schlicht Bevormundung
und ein schlechter Scherz.
Alles anzeigenfoxb3b3 Danke, stimmt der Vergleich mit dem Gurtwarner hinkt. Ich wollte damit nur zum Ausdruck bringen, dass Neuerungen oft mit Ablehnung begegnet werden.
Ja, die Systeme sind aktuell noch überfordert und ich hoffe auf bessere Qualität der Erkennungsrate in der Zukunft.
Und hier noch was zum Nachlesen zum ISA:
Naja, die Ablehnung kommt ja nicht von ungefähr. Zum einen weiß jeder, dass der Tacho zwischen 2-10 km/h (je nach Fahrzeug) zu viel anzeigt.
Zum anderen ist die Einstellung einfach viel zu empfindlich. Wie schnell ist man mal 1-2 km/h drüber und zack ertönt ein Warnsignal.
Es ist einfach eine Bevormundung der Fahrer.
Hinzu kommt eben noch die unfassbar schlechte "Ausbeute" der Systeme. Es wird etwas zur Pflicht gemacht, was hinten und vorne nicht gut funktioniert.
Ebenso führt das natürlich wieder zu höheren Kosten. Jedes Auto, egal wie Teuer, muss jetzt für hunderte Euro so ein System an Bord haben, was viele gar nicht wollen.
Bei den meisten Fahrern ist das einfach Elektroschrott der nun zusätzlich durch die Gegend gefahren wird.
Im Endeffekt wird es keine Sicherheit bringen. Zum einen kann man es ausschalten (wenn auch immer wieder aufs neue), zum anderen wird es die, die dauerhaft zu schnell fahren wollen, wohl kaum davon abhalten.
Es könnte aber der verschlechternde Effekt rein kommen, dass die Fahrer sich auf das System verlassen und denken, der piept schon wenn was ist.
Es gibt moderne Autos, wo der Tacho 10 km/h zu viel anzeigt?
Die Voreilung ist sogar gesetzlich vorgeschrieben. Sie muss immer bis 10% plus 4 km/h betragen. Bei realen 100 km/h wäre also eine Anzeige von 114 km/h noch zulässig.
muss immer bis 10% plus 4 km/h betragen
Laut STVZO ist das nicht so korrekt. Dort steht aktuell
„Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)
(1) Kraftfahrzeuge müssen mit einem im unmittelbaren Sichtfeld des Fahrzeugführers liegenden Geschwindigkeitsmessgerät ausgerüstet sein. Dies gilt nicht für 1.mehrspurige Kraftfahrzeuge mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 30 km/h sowie
2.mit Fahrtschreiber oder Kontrollgerät (§ 57a) ausgerüstete Kraftfahrzeuge, wenn die Geschwindigkeitsanzeige im unmittelbaren Sichtfeld des Fahrzeugführers liegt.
(2) Bei Geschwindigkeitsmessgeräten muss die Geschwindigkeit in Kilometer je Stunde angezeigt werden. Das Geschwindigkeitsmessgerät muss den im Anhang zu dieser Vorschrift genannten Bestimmungen entsprechen.
(3) Das Geschwindigkeitsmessgerät darf mit einem Wegstreckenzähler verbunden sein, der die zurückgelegte Strecke in Kilometern anzeigt. Die vom Wegstreckenzähler angezeigte Wegstrecke darf von der tatsächlich zurückgelegten Wegstrecke ± 4 Prozent abweichen.“
Auf welche Regelung beziehst Du Dich mit bis 10% +4km/h?
EU-Richtlinie 75/443/EWG
EU-Richtlinie 75/443/EWG
Man muss da etwas tiefer graben, um die genaue Regelung zu finden:
aus Amtsblatt der EU, L 302/106 vom 28.11.2018:
5.4. Die angezeigte Geschwindigkeit darf nicht unter der tatsächlichen Geschwindigkeit des Fahrzeugs liegen. Bei den in Absatz 5.3.5 angegebenen Prüfgeschwindigkeiten muss zwischen der angezeigten Geschwindigkeit (V1) und der tatsächlichen Geschwindigkeit (V2) folgende Beziehung bestehen:
0 ≤ (V1 – V2) ≤ 0,1 V2 + 4 km/h