Deine Anmerkung war der Anlass für meine Frage an Wolfi1896 ob Garantie oder Gewährleistung.
Wenn die Arbeiten bislang auf Garantie-Basis abgewickelt wurden, dann ist erst mal nix mit Rücktritt vom Kaufvertrag (Wandlung). Statt dessen gelten die Garantiebedingungen.
Im Fall der Gewährleistung (Mängelbeseitigung) nach BGB müsstest Du ( Wolfi1896 ) Dich mit dem Verkäufer auseinandersetzen, was in Deinem Fall jedoch vom Ablauf / Entfernung her eher schwierig wäre, da Du ihm das Fahrzeug zur Mängelbeseitigung zur Verfügung stellen müsstest. Es sei denn, der derzeitige Reparaturbetrieb kommt mit dem Verkäufer überein, in dessen Auftrag die Arbeiten auszuführen und seine Kosten vom Verkäufer erstattet zu bekommen.
Eine recht verzwickte Situation, nicht so sehr wegen der rechtlichen Konstellation sondern wegen der Entfernung des Verkäufers zu Deinem Wohnort.
Am einfachsten wäre, die bekommen die Heizung schnellstens wieder hin (oder Du behältst statt dessen einfach das Leihfahrzeug, wenn Du damit zufrieden bist
)
Noch ein saudummer Spruch zum Schluss (der Dir gar nix hilft): deshalb war / ist mir ein guter und naher Kontakt zum Händler wichtiger als "letzte beste Preis".
Als ich gestern bei meinem Händler meine Anhängekupplung montieren ließ, war alles bestens vorbereitet und der Schlüssel für den Leihwagen lag quasi schon auf dem Tisch (der wurde mir von Haus aus angeboten "weil es jetzt doch so lange gedauert hat"). Kein Leihwagenvertrag, alles völlig unkompliziert und "Grüße an die Gattin". Ich bin allerdings dem Autohaus schon seit Jahrzehnten verbunden und der MeganE war nicht mein erster Neuwagen von dort - allerdings zum Listenpreis.