Nein, ich brauchte dem Händler nicht den Namen des Updates zu nennen. Er kannte das zappi-Problem im Detail, weil ich es ihm bereits im April beschrieben hatte. Und ich habe ihn regelmäßig mit den letzten Meldungen aus dem myenergi-Forum zu diesem Thema versorgt. Und als es im myenergi-Forum dann hieß "Das Update ist jetzt verfügbar" habe ich ihn informiert und er wußte dann selbst, um welches Update es sich handelt.
Also, ich hatte meinem Händler die Probleme des Meganes mit dem Überschussladen und der Zappi beschrieben und extra die Actis Nr. genannt. Hatte heute den Werkstatt-Termin. Der Wagen war den ganzen Tag da.
Als ich zum Abholen kam, hing mein Wagen an der Ladesäule des Händlers und war aufgeladen. Man teilte mir mit, man habe keine Ladepeobleme feststellen können und daher kein Softwareupdate durchgeführt. Ich habe darauf verwiesen, dass das "normale" Laden ja funktioniert, nur das Überschussladen nicht, weil eine unterbrochene Ladung nicht wieder aufgenommen wird. Der Händler blieb bei seiner Ansicht. Ohne passende Fehlerdiagnose könne er das Update nicht installieren. Und bei der Actis Nr. gehe es nicht um unterbrochene Ladungen. Renault erlaube nicht das anlasslose Installieren von Updates. Wenn das Update durchgeführt werde, verliere ich meine Garantie. Ich solle mich an den Hersteller der Wallbox oder an Renault wenden. Wenn Renault den Händler dann ausdrücklich anweise, das Update zu installieren, dann könne man das tun.
Schon ziemlich blöd, dass das offenbar unterschiedlich gehandhabt wird...
Gibt es da eine konkrete Email-Stelle von Renault Deutschland für solche Fälle, an die ich mich wenden kann?